1. Allgemeines

1.1. Im Rahmen der Nutzung der Einrichtungen der GraftTherme, beim Abschluss von Verträgen, wie z.B. einer Kursanmeldung o. Ä., oder bei Bekunden des Interesses an den Einrichtungen, akzeptieren die Gäste/Interessenten automatisch die Datenschutzbestimmungen der BAD Bäderbetriebsgesellschaft mbH an. Die Datenschutzbestimmungen orientieren sich an der EU-Datenschutzgrundverordnung und sind auf der Internetseite der GraftTherme einzusehen.

1.2 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste der GraftTherme verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung oder dem Betreten der Anlagen erkennt jeder Badegast diese Haus- und Badeordnung sowie bei Nutzung besonderer Einrichtungen des Bades (wie Sauna, Wellness-, Gesundheits-, oder Gastronomiebereich und Rutschen) die besonderen Nutzungsordnungen der Einrichtungen für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.

1.3 Die Nutzung des Bades und dessen sonstiger Einrichtungen ist grundsätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rahmen der Haus- und Badeordnung möglich.

1.4 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich Eingang und Außenanlagen sowie der Ruhe und Erholung unserer Gäste.

1.5 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen, Events oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z.B. Sport-, Schul- und Kursschwimmen), können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

1.6 Schulen, Schwimmsportvereine und Bundeswehr können das Bad nach vorheriger Vereinbarung in geschlossenen Gruppen nutzen. Die Leitung dieser Gruppe übernimmt die alleinige Aufsicht und Verantwortung über die Gruppe und ist für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung durch die Gruppenmitglieder verantwortlich. Die Befugnisse der Aufsichtskräfte, Anordnungen und Anweisungen zur Durchführung dieser Haus- und Badeordnung bleiben dabei unberührt.

1.7 Das Personal oder weitere Beauftragte sorgen für die Sicherheit und Ordnung des Bades. Sie achten auf die Einhaltung der Haus- und Badeordnung und üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiter Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragten ausgesprochen werden.

1.8 Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. weiterer entsprechender Regelungen werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gelöscht, sofern dem nicht schutzwürdige Interessen der Betroffenen entgegenstehen.

1.9 Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

1.10 Aus Vereinfachungsgründen werden im Nachhinein für die Anrede der Gäste teilweise nur die männlichen Formulierungen verwandt. Selbstverständlich sind damit ebenfalls die weiblichen Gäste eingeschlossen.

2. Öffnungs- und Badezeiten

2.1 Die Öffnungszeiten der jeweiligen Badbereiche sind den im Foyer bereitgelegten und im Internet veröffentlichten Listen und Prospekten zu entnehmen. Sie können ebenfalls an der Kasse eingesehen werden und sind ausdrücklicher Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.

2.2 Die Badezeiten sind den im Foyer bereitgelegten und im Internet veröffentlichten Listen und Prospekten zu entnehmen. Die einzelnen Bereiche sind bis zum Ende der jeweiligen Öffnungszeit, das Gebäude bzw. Gelände ist 15 Minuten nach Ende der Öffnungszeit zu verlassen.

2.3 Die Badezeit schließt das Aus- und Ankleiden ein. Das Ende für die Nutzung der Badeinrichtung ist so zu wählen, dass das Bad mit Ende der Öffnungszeiten verlassen werden kann. Bei Überschreitung der Badezeit besteht eine entsprechende Nachzahlungspflicht bzw. es wird in solchen Fällen der Eintrittspreis der nächstmöglichen höheren Stufe berechnet. Bei zeitlicher Überschreitung eines 3-Stunden-Tarifs ist die nächste zu zahlende Stufe die Tageskarte.

2.4 Ein Erwerb der Zutrittsberechtigungen in die jeweiligen Bereiche des Bades ist an den Übergangsdrehkreuzen und am Kassencounter jederzeit unabhängig von der an dem jeweiligen Tag noch verbleibenden Restöffnungszeit der Bäder und der sonstigen Einrichtungen möglich. Die Badbetreiberin ist nicht verpflichtet, über die verbleibenden Restnutzungszeiten zu informieren. Der Kunde muss selbst entscheiden, ob die verbleibende Restnutzungszeit seinen Ansprüchen genügt. Eine eventuelle kostenpflichtige weitere Nutzung wird an den Übergangsdrehkreuzen angezeigt und muss vom Kunden ausdrücklich bestätigt werden. Eine versehentliche Betätigung des Drehkreuzes ist dem Aufsichtspersonal innerhalb von 10 Minuten anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, ist eine Rückerstattung des Eintritts für diesen Bereich ausgeschlossen.

2.5 Anlässlich bestimmter Veranstaltungen bzw. für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.

2.6 Die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder Teilen davon können aus wichtigem Grund (z.B. unvorhersehbare Betriebsstörungen oder Naturereignisse wie Gewitter, Unwetter etc.) oder zu besonderen Anlässen eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchen Fall grundsätzlich nicht, es sei denn, die Nutzungseinschränkung beruht nachweisbar auf einem Verschulden der Badbetreiberin bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen oder der Badegast ist bei vorhersehbaren Anlässen vor Erwerb der Zutrittsberechtigung nicht rechtzeitig auf die bestehenden Einschränkungen hingewiesen worden.

2.7 Die an der Kasse erhaltene Eintrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

2.8 Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren. Eine spätere Reklamation ist nur dann möglich, wenn der Kunde nachweisen kann, tatsächlich zu wenig Wechselgeld erhalten zu haben.

3. Tarife

3.1 Die aktuell gültigen Tarife sind den Preistafeln im Kassenbereich sowie den im Foyer bereitgelegten und im Internet veröffentlichten Preislisten zu entnehmen. Diese sind ausdrücklicher Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.

3.2 Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen, tagesbezogenen Kassenquittung und eines Eintrittsmediums (Coin oder Transponderkarte) für die jeweils in Anspruch genommene Leistung sein. Bei widerrechtlicher Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen ohne gültigen Nachweis können Gebühren im Wert einer Tageskarte für den nachweislich tatsächlich genutzten Bereich berechnet werden.

3.3 Tageskarten gelten nur einmal am Kauftag und nur in dem Badbereich, für den sie gelöst wurden.

3.4 Das Familienticket ist von Eltern bzw. Großeltern gemeinsam mit Kindern zu nutzen, die nachweislich derselben Familie angehören. Eine gemeinsame Nutzung des Familientickets im Falle einer Begleitung von nicht der Familie angehörenden Kindern, z.B. Freunden der eigenen Kinder, ist nicht möglich.

3.5 Für Mehrfach- und Geldwertchipkarten (z.B. 10-er-Karte) erheben wir ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro.

3.6 Personen mit einer Behinderung ab 70 % zahlen für den Freizeitbereich den Jugendlichen-Tarif. In allen anderen Bereichen gilt der Erwachsenen-Tarif. Personen, die einen Behindertenausweis mit einem eingetragenen „B“ vorlegen, können eine Begleitperson mitbringen. Die Begleitperson erhält selbstverständlich freien Eintritt, ausgenommen davon sind Sonderveranstaltungen.

3.7 Für die verschiedenen Badbereiche gelöste Zutrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen, es erfolgt keine (teilweise) Erstattung ungenutzter Guthaben auf Mehrfach- und Geldwertchipkarten (z.B. 10er Karten). Dies gilt dann nicht, wenn die Nichtnutzbarkeit auf Umständen beruht, die die BAD Bäderbetriebsgesellschaft mbH zu vertreten hat. Beim Verlassen des Gebäudes beziehungsweise mit dem Auschecken am Kassencounter verlieren alle tagesbezogenen Eintrittsmedien ihre Gültigkeit.

4. Zutritt

4.1 Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei. Für bestimmte Personen können Einschränkungen geregelt werden.

4.2 Der Zutritt ist folgenden Personen nicht gestattet:

  • Personen, die erkennbar unter dem Einfluss berauschender Mittel (wie z. B. Drogen und/oder Alkohol) stehen.
  • Personen, die Tiere mit sich führen.
  • Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden.
  • Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen. Es sei denn, dies ist im Vorfeld ausdrücklich von Seiten des Bades genehmigt worden.

 

4.3 Folgenden Personen ist die Benutzung der Anlagen und des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson, die alleinverantwortlich die Aufsicht auszuüben hat, gestattet: Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres und Nichtschwimmer. Kindern unter 7 Jahren wird der Eintritt nur in Begleitung volljähriger Aufsichtspersonen gewährt. Ausnahme für jüngere Kinder: nachgewiesene Schwimmfähigkeit und Vollmacht der Eltern. Personen mit geistigen Behinderungen und Blinde. Personen, die unter Ohnmachts- oder Krampfanfällen leiden.

4.4 Nichtschwimmer dürfen nur die Nichtschwimmerbecken bis zu einer Wassertiefe von max. 1,35 m nutzen. Ausnahmen werden nur durch das Badpersonal zugelassen, wenn z.B. im Rahmen des Schwimmunterrichts an Übungen teilgenommen wird und somit eine besondere Aufsicht gewährleistet ist.

4.5 Personen, die unter folgenden Krankheiten leiden, dürfen die Saunaanlage nicht nutzen:

  • intensive, entzündliche und passive Hauterkrankungen
  • akute Virusinfektionen
  • akute entzündliche Erkrankungen innerer Organe
  • akute und nicht ausgeheilte Tuberkulose
  • akutes Stadium Herzinfarkt
  • entzündlicher Zustand des Herzens
  • Epilepsie
  • Herz-Kreislauf-Probleme
  • Venenentzündungen

5. Coins/Transponderkarten, Wertfachschlüssel

5.1 Soweit in dem Bad Coins oder Transponderkarten ausgegeben werden, dienen diese als Zeiterfassungsmedium bzw. als Zugangsberechtigung innerhalb der jeweils gebuchten Bereiche (Bad, Sauna, Wellness- und Gesundheitsbereich) sowie als hausinternes Zahlungsmittel für Gastronomie, Wellness etc. 

5.2 Der Gast muss Eintritts-Coin bzw. Transponderkarte und den Wertfachschlüssel so verwahren, dass ein Verlust unbedingt vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei sämtlichen Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem etwaigen Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

Der Gast ist zudem verpflichtet, einen etwaigen Verlust des Coins/der Transponderkarte unverzüglich anzuzeigen, damit dieser zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung entsprechend gesperrt werden kann.

5.3 Die beim Erwerb des Eintritts-Coins bzw. der Transponderkarte ausgegebene Kassenquittung ist zwingend bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Bei einem schuldhaften Verlust des Coins bzw. der Transponderkarte ist der auf diesen Coin bzw. diese Transponderkarte bis zur Meldung des Verlustes tatsächlich gebuchte Betrag zuzüglich einer Wiederbeschaffungspauschale für die Transponderkarte in Höhe von zurzeit 6,00 Euro und für den Coin inklusive Armband in Höhe von zurzeit 7,50 Euro zu zahlen.

5.4 Wenn einem Gast aufgrund seines Verschuldens kein Coin bzw. keine Transponderkarte zugeordnet werden kann, sind die Wiederbeschaffungspauschale für das jeweilige Speichermedium und eine zusätzliche Pauschale, die sich am durchschnittlichen entgangenen Gewinn der BAD Bäderbetriebsgesellschaft mbH orientiert, als Schadenersatz zu zahlen.

Dieser zusätzliche pauschale Schadenersatz beträgt zurzeit für Erwachsene jeweils 30,00 Euro und für Kinder und Jugendliche 6,00 Euro.

Den Gästen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarten Pauschalen ist.

5.5 Bei schuldhafter Aneignung und nachweislicher Nutzung eines fremden Eintritts-Coins (z.B. durch Diebstahl oder Nichtrückgabe eines gefundenen Coins) zum eigenen Vorteil, ist für den Fall, dass die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen nicht vollständig einem anderen Coin zugeordnet werden können, zusätzlich zu diesen in Anspruch genommenen Leistungen eine Bearbeitungspauschale für die Aufklärung des Sachverhalts durch die BAD Bäderbetriebsgesellschaft mbH als Schadenersatz zu zahlen.

Dieser zusätzliche pauschale Schadensersatz beträgt zurzeit für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche jeweils 40,00/ 25,00 Euro.

Den Gästen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist. Die BAD Bäderbetriebsgesellschaft mbH behält sich die Geltendmachung eines durch den vorsätzlichen Missbrauch des Eintritts-Coins entstandenen höheren Schadens sowie die Geltendmachung weiterer rechtlicher Schritte wie. z.B. den Ausspruch eines Hausverbotes ausdrücklich vor. 

5.6  Bei einem schuldhaften Verlust des Wertfachschlüssels hat der Gast die für die Instandsetzung nach Aufbruch entstehenden tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Die Kosten für Material und Arbeitsaufwand betragen zurzeit pauschal 50,00 Euro. 

Den Gästen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist. 

6. Verhalten im Bad

6.1 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

6.2 Alle Gäste haben sich in jedem Fall so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gefährdet, belästigt oder gestört werden.

6.3 Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsentgelt enthoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

6.4 Der Verzehr von mitgebrachten Speisen, Getränken und sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln ist innerhalb des gesamten Bades nicht gestattet. Eine Ausnahme für Getränke besteht lediglich bei der Durchführung von reinen Sportkursen. Behälter aus Glas und Porzellan dürfen in die einzelnen Bereiche des Bades nicht mitgebracht werden.

Hinsichtlich der Nahrung für Babys können Ausnahmen gestattet werden.

6.5 Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.

6.6 Das Rauchen in den einzelnen Innenbereichen ist strengstens untersagt. Im Freibereich ist das Rauchen nur in den entsprechend ausgewiesenen Bereichen gestattet. Die Bereiche und speziell die Liegewiesen sind von Zigarettenresten frei zu halten.

6.7 Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfachs und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. Die Verfügung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.8 Vor der Nutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Darüber hinausgehende Körperpflege (z. B. Rasieren, Nägelschneiden) ist innerhalb des Bades bzw. in den Außenanlagen aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

6.9 Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel, wie Rollstühle, Rollatoren oder Rollkoffer sind vor Betreten der Barfußbereiche durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.

6.10 Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badbekleidung gestattet (ausgenommen Duschanlagen). Textilfreie Badezeiten werden gesondert bekannt gegeben. Babys und Kleinkinder müssen Aquawindeln tragen. FKK ist nur im abgeteilten Sauna-Wellnessbereich gestattet.

6.11 Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb mit den dazugehörigen sonstigen Einrichtungen typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

6.12 Nichtschwimmer dürfen nur den für sie extra gekennzeichneten Teil des Schwimmbades mit einer Wassertiefe bis max. 1,35 m nutzen. Die Nutzung des Springerbeckens ist für Nichtschwimmer nicht gestattet. Das 25-m-Sportbecken (innen) darf von Nichtschwimmern nur genutzt werden, wenn das Trennseil zwischen den Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich eingezogen ist.

6.13 Seitliches Einspringen und das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist strengstens untersagt.

6.14 Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf andere Nutzer.

6.15 Die Nutzung von Sprung- und Rutschenanlagen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Die Nutzung der Anlagen ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen und Rutschen, sowie die Nutzung von Spielgeräten und Wasserattraktionen und insbesondere das Tauchen im DeepHole (Tiefe 6 m) geschehen auf eigene Gefahr. Jeder Badegast hat sich von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Nutzung der Anlagen selbst zu überzeugen und im Zweifel ein vorheriges ärztliches Einverständnis einzuholen. Die Badbetreiberin ist bei begründeten Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung des Badegastes berechtigt, die weitere Nutzung von bestimmten Anlagen zu untersagen. Eine Verpflichtung auf Rückzahlung des auf diese Anlagen entfallenden Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.

6.16 Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden. Das Unterschwimmen des Sprungbereichs ist bei Betrieb der Sprunganlage untersagt.

6.17 Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten werden und Landebereich muss sofort wieder verlassen werden.

6.18 Die Nutzung von Sport- und Spielgeräten (Flossen, Tauchgeräte, Schnorchel usw.) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimm-/Taucherbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

6.19 Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.

6.20 Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Längerfristig mit Handtüchern o.ä. blockierte Sitz- oder Ruheplätze werden vom Badpersonal freigegeben, sofern eine Nutzung nicht erkennbar ist.

6.21 Das Fotografieren und Filmen ist im gesamten Bereich des Bades ausdrücklich nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der BAD Bäderbetriebsgesellschaft mbH.

6.22 Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

6.23 Fahrräder, Mopeds oder andere Fahrzeuge dürfen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden (siehe Parkplatzordnung). Für Verlust oder Beschädigungen wird nicht gehaftet.

6.24 Die Betreiberin bietet bei Bedarf Kurse (Schwimmunterricht, Aqua-Kurse etc.) an. Private Schwimmlehrer und Trainer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht und Kursen im Bad nicht zugelassen.

6.25 In allen Bereichen des Bades ist es den Gästen nicht erlaubt, Musikinstrumente, analoge oder digitale Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte (außer Geräte mit Kopfhörer) zu nutzen. Bei der Nutzung von Geräten mit Kopfhörern ist darauf zu achten, dass andere Badegäste nicht gestört werden.

6.26 Bei Gewitter sind die Außenbecken sofort zu verlassen und erst nach Freigabe durch das Badpersonal wieder zu nutzen.

6.27 Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

7. Bestimmung für die Sauna- und Wellnessanlage, Wellnessanwendungen sowie bei der Einzelvermietung von Becken

7.1 Die Sauna- und Wellnessanlagen dienen der Gesundheitsförderung und Ruhe. Die speziellen Bestimmungen zum Verhalten im Sauna- und Wellnessbereich, nachfolgend Saunaanlage genannt, sind den entsprechenden Bekanntgaben vor Ort zu entnehmen und unbedingt zu beachten.

7.2 Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

7.3 Traditionell bestehen in Sauna- und andren Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.

7.4 Die Saunabesucher sind verpflichtet, vor dem Betreten der Sauna- und Dampfkabinen sowie der Benutzung von gemieteten Becken eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Die Tauchbecken sowie das Vitalpool dürfen die Saunabesucher generell nur nach gründlichem Duschen nutzen.

7.5 Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt in die Saunaanlage sowie die Anmietung von Becken grundsätzlich nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Die Aufsichtspflicht für Minderjährige obliegt der Begleitperson.

7.6 Bürstenmassagen, Rasieren, Haarschneiden und -färben sind in der Saunaanlage aus hygienischen Gründen untersagt.

7.7 Die Saunakabinen und Saunahäuser sind grundsätzlich barfuß zu betreten. Die Liege- und Sitzgelegenheiten der Saunakabinen und Saunahäuser sind nur mit einer ausreichend großen Unterlage (Saunahandtuch) zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Füße. Es ist darauf zu achten, dass kein Schweiß auf das Holz tropft.

7.8 In den Saunakabinen und -häusern werden Aufgüsse grundsätzlich nur durch das Saunapersonal ausgeführt. Eigene Öle oder Aufgussmittel dürfen nicht verwendet werden.

7.9 Sitzunterlagen und Saunahandtücher dürfen auf keinen Fall auf oder in unmittelbarer Nähe der Saunaöfen abgelegt werden.

7.10 Aus Rücksicht auf andere Saunabesucher und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Tauchbecken und das Außenbecken nicht eingesprungen werden.

7.11 In den Saunakabinen und Saunahäusern haben sich Gäste so - und insbesondere ruhig - zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden. Laute Gespräche, schweißschaben, bürsten und kratzen sind nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind nicht gestattet.

7.12 Im Sauna- und Wellnessbereich die Benutzung von Handys, Smartphone, Tablet u. ä. strengstens verboten. Das Filmen und fotografieren ist ebenfalls verboten.

7.13 Die Ruheräume, die Kaminlounge, sowie die Saunagastronomie dürfen aus hygienischen Gründen nur in angemessener saunatypischer Bekleidung, die den Oberkörper und den Schambereich verdeckt (Bademantel), betreten werden.

7.14 Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunageräte einschl. Schutzgitter usw.) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

7.15 Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

7.16 Der Verzehr von in der Gastronomie erworbenen Speisen und Getränken ist nur im direkten Bereich der Gastronomie, auf den Sauna-Außenterrassen, sowie auf dem Sauna-Freigelände gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Getränken, Speisen und sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln ist nicht gestattet.

7.17 Sofern gebuchte Wellnessanwendungen weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ist von dem/der Nutzer/in eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Anwendungswertes zu zahlen. Dem/der Nutzer/in wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Pauschale ist.

7.18 Sofern gebuchte Beckentermine weniger als 72 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ist von dem/der Nutzer/in unabhängig von der Art der Begründung der Absage eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Anwendungswertes zu zahlen. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin und/oder Nichtantritt ist der volle Anwendungspreis fällig. Dem/der Nutzer/in wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Pauschale ist.

8. Haftung

8.1 Die Badegäste nutzen die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen wie Rutschen, Spielgeräte und Wasserattraktionen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Betreiberin, die Bäder und deren Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten sowie die vorgegebenen Aufsichtspflichten zu erfüllen.

8.2 Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der von Gästen in die Einrichtung eingebrachten Gegenstände (z. B. Kleidung, Taschen, Bargeld usw.) wird nur im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Regelungen gehaftet. Wertgegenstände sollten zur eigenen Sicherheit nicht in das Bad mitgenommen werden, sondern in den bereitgestellten Wertfächern deponiert werden. Von Seiten der Badbetreiberin werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Einbringen von Geld und Wertgegenständen in einen durch die Badbetreiberin zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründen keinerlei Pflichten der Badbetreiberin in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keinerlei Verwahrpflichten begründet. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Datenträger/Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

8.3 Die Badbetreiberin oder ihre Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.

8.4 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden an den auf den Parkflächen des Bades abgestellten Fahrzeugen und Zweirädern (siehe Parkplatzordnung).

8.5 Jeder Gast haftet der Badbetreiberin gegenüber für jegliche Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung des Bades und seiner Einrichtungen verursacht hat.

8.6 Der Betreiber ist nicht bereit, an einem Streitbelegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse

Ergänzend zu dieser Haus- und Badeordnung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kursangebote der BAD Bäderbetriebsgesellschaft mbH Delmenhorst in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die jeweils geltenden Fassungen werden hier veröffentlicht und können am Kassencounter im Foyer des Bades eingesehen bzw. angefordert werden.

10. Inkrafttreten

Die vorstehende Badeordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite www.graftTherme.de veröffentlicht und kann am Kassencounter im Foyer des Bades eingesehen bzw. angefordert werden.

Delmenhorst, 6. Mai 2020
BAD Bäderbetriebsgesellschaft mbH