Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Bestellungen der BAD Bäderbetriebsges. mbH. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bestimmungen des Auftragnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Lieferanten die Leistung vorbehaltlos annehmen.

Neben diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen sind für Aufträge aus dem Bereich Energietechnik die Besonderen Vertragsbedingungen maßgebend und verbindlich.

Der Auftragnehmer orientiert sich bei der Leistungserbringung an den gesetzlichen Regelungen entsprechend Abschnitt VII – Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen – des Einkommensteuergesetzes (§§ 48 bis 48d EStG ).

2. Vertragsabschluss

Unsere Bestellungen werden schriftlich auf unseren Bestellformularen erteilt.

Mündliche oder fernmündliche, von der schriftlichen Bestellung abweichende oder über die schriftliche Bestellung hinausgehende Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Ausnahmen hiervon bilden Bestellungen des Gastronomiebereichs für die Bewirtung der Gäste (Lebensmittel, Getränke u. ä.)

3. Auftragsbestätigungen

Auftragsbestätigungen erwarten wir innerhalb von zehn Tagen nach dem Datum unserer Bestellung. An Aufträge, die innerhalb dieser Frist nicht bestätigt werden, sind wir nicht gebunden.

4. Liefertermin (Leistungsverzögerung, Vertragsstrafe)

Bei evtl. Leistungsverzögerungen gerät der Auftragnehmer ohne Mahnung in Verzug, sofern eine nach dem Kalender bestimmte oder berechenbare Lieferzeit vereinbart ist. Unbeschadet der gesetzlichen Verzugsansprüche hat uns der Auftragnehmer rechtzeitig zu unterrichten, wenn er die vereinbarten Liefertermine nicht einhalten wird.

Gerät der Auftragnehmer mit der Lieferung in Verzug, hat er für jeden Werktag der Verzögerung 0,1 %, höchstens jedoch 10 % der Auftragssumme als Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche wegen Verzögerung der Leistung bleibt unberührt.

5. Anlieferung

Jeder Sendung ist ein Lieferschein mit unserer Bestell-Nr. beizufügen. Gefahrübergang ist unabhängig von der Preisstellung und der Beförderungsart beim Eintreffen der Lieferung an der genannten Empfangsstelle.

6. Verschiebung der Annahme/Abnahme

In Fällen höherer Gewalt und bei Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen und sonstigen von uns nicht zu beeinflussenden Ereignissen sind wir berechtigt, die Annahme / Abnahme zu verschieben, ohne dass dem Auftragnehmer hier durch Ansprüche entstehen.

7. Rechnung und Zahlungen, Erfüllungsort

Die Preise sind Festpreise, sie gelten frei Haus / einschließlich Verpackung und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist stets in zweifacher Ausfertigung an die BAD Bäderbetriebsges. mbH zu senden. Zahlung erfolgt innerhalb der hierfür festgesetzten Frist unter Vorbehalt. 3% Skonto innerhalb von 14 Tagen, sonst innerhalb 30 Tagen netto. Die Zahlungs- und Skontofrist läuft ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Lieferung oder vollständiger Durchführung der Leistung. Die Bezahlung bedeutet in keinem Fall eine Annahme der Sendung oder einen Verzicht auf Mängel- oder Mengenrüge. Erfüllungsort für die Zahlung ist Delmenhorst. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist die von uns genannte Empfangsstelle.

8. Forderungsabtretung und Verrechnung

Die uns verkaufte Ware muss frei von Rechten Dritter sein. Eine Abtretung der Forderung ist nur mit unserer schriftlichen, vorher erteilten Zustimmung rechtswirksam. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist auch zulässig, wenn auf der einen Seite Barzahlung und auf der anderen Seite Zahlung durch Wechsel oder durch Scheck vereinbart ist.

9. Produkthaftung, Mängelhaftung und Garantien

Der Auftragnehmer garantiert, dass seine Lieferungen und Leistungen den gültigen Gesetzen und Rechtsverordnungen, z. B. Unfallverhütungsvorschriften, den anerkannten Regeln der Technik insbesondere den DIN- und VDE Bestimmungen, sowie den DVGW- und ATV-Regelwerken entsprechen. Der Auftragnehmer haftet auch für alle unmittelbar und mittelbar verursachten und von ihm, seinen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Schäden einschließlich Folgeschäden, die dem Auftraggeber und bzw. oder einem Dritten im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Schadenersatzansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die uns durch erforderliche und nach Art und Umfang angemessene Vorsorgemaßnahmen gegen eine Inanspruchnahme aus Produkthaftung (z.B. durch öffentliche Warnungen oder Rückholaktionen) entstehen. Bedenken gegen unsere Spezifikation, unsere Zeichnungen oder andere zur Bestellung gehörenden Unterlagen hat uns der Auftragnehmer mitzuteilen, ehe er mit der Ausführung unserer Bestellung beginnt. Durch unsere Zustimmung zu Zeichnungen, Berechnungen und anderen technischen Unterlagen des Auftragnehmers werden seine Garantieverpflichtungen ebenso wenig berührt, wie etwaige Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, fehlerhafte Gegenstände nach unserer Wahl unverzüglich in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen (Nachbesserung) oder auszutauschen (Ersatzlieferung). Ist eine rechtzeitige Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, erfolglos oder unzumutbar, so bleibt das Recht auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder stattdessen das gesetzliche Recht auf Schadenersatz unberührt.

Kommt der Auftragnehmer trotz Aufforderung seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht nach, so sind wir auch berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers selbst zu treffen.
Die Mängelansprüche verjähren ab vollständiger Lieferung oder abgenommener Leistung nach 3 Jahren, soweit die „Besonderen Vertragsbedingungen“ aus dem Bereich Energietechnik andere Verjährungsfristen bestimmen, oder soweit nicht andere vertraglichen Vereinbarungen bestehen.

10. Eingangskontrolle

Für notwendige Gewichtsermittlung gelten die bahnamtlichen, auf den Frachtbriefen nachgewiesenen Gewichte. Bei allen Waren, deren Beschaffenheit erst bei Ingebrauch oder Inbetriebnahme festgestellt werden kann, schließen wir für uns die Verpflichtung zur sofortigen Untersuchung und sofortigen Mängelrüge ausdrücklich aus.

11. Verletzung von Schutzrechten

Der Auftragnehmer haftet dafür, dass durch die Benutzung der Liefergegenstände Patente oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt uns von allen Ansprüchen frei, die insoweit gegen uns wegen Verletzung eines in- oder ausländischen gewerblichen Schutzrechtes gestellt werden.

12. Beigestelltes Material

Die Bearbeitung oder Umbildung von uns Beigestellten Materials erfolgt für uns als Hersteller gem. § 950 BGB. Der Auftragnehmer wird den verarbeiteten Gegenstand mitverkehrsüblicher Sorgfalt für uns kostenlos verwahren. Bei zufälligem Untergang oder zufälliger Beschädigung beigestellten Materials hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Be- und Verarbeitung.

13. Arbeitsschutzvorschriften

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag so auszuführen, dass das Gesetz über technische Arbeitsmittel, die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften und andere Arbeitsschutzvorschriften, wie z. B.

  • die in der BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“ § 2 bezeichneten Vorschriften und Regeln,
  • bei technischen Erzeugnissen im Sinne von § 4 Arbeitsschutzgesetz hat der Auftragnehmer eine Bescheinigung über die Gewährleistung der gleichen Sicherheit mitzuliefern
  • die in der BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“ § 3 bezeichnete Verpflichtung, vor Aufnahme der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und diese zu dokumentieren
  • die Betriebssicherheitsverordnung
  • das Arbeitsschutzgesetz


sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln, beachtet werden. Entsprechende Aufwendungen sind durch den Auftragnehmer im Angebot zu berücksichtigen.
Weitere Bedingung für unsere Bestellung ist die zwingende Beachtung und Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen, die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DVGW, DWA, VDE-Regelwerke) bei der Erfüllung der hiermit bestellten Lieferung, Leistung bzw. der Durchführung der von uns hiermit beauftragten Arbeiten.
Diese Verpflichtung ist Teil des Vertrages. Wird diese Regelung nicht beachtet, gilt der Auftrag als nicht ordnungsgemäß erfüllt. Schadenersatzansprüche wegen sich daraus ergebender Folgen bleiben vorbehalten.

14. Corona-Schutzmaßnahmen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Durchführung des Auftrages die jeweils aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen, insbesondere des niedersächsischen Landesrechts, zur Bekämpfung der Pandemie zu beachten und durch eigene Hygienekonzepte eine Übertragung von Viren auf die Mitarbeiter und Kunden des Auftraggebers möglichst zu vermeiden.

Soweit der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen zur Durchführung oder Erfüllung des Auftrags oder zur Anbahnung weiterer Geschäftsbeziehungen Betriebsräume oder Betriebsgelände des Auftraggebers betreten, haben sie sich vorher über das jeweils gültige Hygienekonzept auf der Homepage der StadtWerkegruppe zu informieren und die dortigen Vorgaben, auch soweit sie über die staatlichen Anforderungen hinausgehen sollten, zu erfüllen.

Sollten Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers dagegen verstoßen, kann ihnen deswegen befristet, bei gravierenden Verstößen auch dauerhaft, Hausverbot erteilt werden. Der Auftragnehmer ist hierüber zu unterrichten. Er ist verpflichtet, unverzüglich für qualifizierten Ersatz zu sorgen.

15. Datenschutz

Hinsichtlich der Erhebung/Verwendung/Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Auftragnehmer verweisen wir gemäß unserer aus den Artikeln 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bestehenden gesetzlichen Verpflichtung, auf die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage www.grafttherme.de.

16. Allgemeine Hinweise, Gerichtsstand

Alle dem Auftragnehmer zur Ausführung von Bestellungen überlassene Zeichnungen, Muster, Modelle und Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Die nach diesen Unterlagen hergestellten Erzeugnisse dürfen nur an uns und nicht an Dritte geliefert werden.

Dem Auftragnehmer ist es nicht gestattet, unsere Anfragen, Bestellungen und damit verbundenen Schriftverkehr zu Werbezwecken zu benutzen.
Ergänzend zu den Vertragsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren
Geschäftssitz zuständige Gericht.
Wir weisen darauf hin, dass wir die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten zentral speichern und verarbeiten.

Delmenhorst, Februar 2021
BAD Bäderbetriebsgesellschaft mbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kursangebote der BAD Bäderbetriebsgesellschaft mbH

Inhaltsverzeichnis

1. Anmeldung

2. Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrages

3. Tarife (Kursgebühren), Zahlungsarten, Erstattung

4. Widerrufsrecht Kurse

5. Nichtteilnahme, Kündigung, Rücktritt

5.1. Transponderarmband

5.2. Begleitarmband

6. Haftung

7. Haus- und Badeordnung

8. Extras

9. Teilnahmebescheinigung

10. Datenschutz

Die BAD Bäderbetriebsgesellschaft mbH (nachfolgend BAD GmbH) bietet in der GraftTherme feste Kurse (mit festgelegten Laufzeiten) und offene Kurse (zu Einzelterminen) an. Mit der verbindlichen Anmeldung kommt ein Kursvertrag zustande. Gegenstand der entsprechenden Verträge ist die Durchführung eines Kurses gegen Gewährung der Vergütung.

1. Anmeldung

Kurse: Die Anmeldung für die  Kurse (Fitnesskurse und Schwimmkurse) ist jederzeit möglich. Die Daten und Termine sind dem aktuellen Kursplan im Internet (Course Manager) oder den Informationsbroschüren der GraftTherme zu entnehmen. Eine Anmeldung erfolgt für den jeweils gewählten Kurs, der zu einem festen Termin mit der vorgegebenen Laufzeit stattfindet. Die Anmeldung erfolgt nach einer persönlichen Registrierung über das Onlineportal (Course Manager) und in Ausnahmefällen persönlich vor Ort. Sie ist in jedem Fall verbindlich. Die Teilnehmer/innen werden seitens der BAD GmbH über den genauen Starttermin informiert.

2. Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrages

Der Vertrag mit der BAD GmbH wird durch verbindliche Anmeldung und Bestätigung geschlossen. Die Laufzeit des Vertrags beginnt am ersten Tag des Kurses mit Betreten der GraftTherme und endet am letzten Tag des Kurses mit Verlassen der GraftTherme. Der Vertrag ist personenbezogen und nicht übertragbar. Der Vertrag wird für die tatsächliche Laufzeit des Kurses abgeschlossen und verpflichtet die Teilnehmer/innen zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Kursgebühr.

3. Tarife (Kursgebühren), Zahlungsarten, Erstattung

Kurse (Fitnesskurse und Schwimmkurse): : Die Kursgebühr wird mit Vertragsabschluss fällig. Die Tarife und eventuelle kursbedingt anfallende Mehrkosten (aufgrund von besonderen Ausrüstungsgegenständen oder besonderer Hilfsmittel), sind aus den jeweils veröffentlichten Kursangeboten ersichtlich. Ermäßigungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Die jeweilige Kursgebühr ist bis 14 Tage vor Kursbeginn zu zahlen. Sollten ganze Kurse aufgrund einer Veranlassung durch die BAD GmbH nicht stattfinden, wird die komplette Kursgebühr erstattet. Die ggf. auf Veranlassung der BAD GmbH ausgefallenen einzelnen Kurseinheiten werden soweit möglich, kurzfristig nachgeholt. Die Nachholtermine werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Sollte ein Nachholen einzelner Kurseinheiten nicht möglich sein, wird die anteilige Kursgebühr erstattet. Die Teilnehmer/innen haben darüber hinaus keinerlei Anspruch auf einen weitergehenden finanziellen Ausgleich für auf Veranlassung der BAD GmbH ausgefallene Kurseinheiten. Die BAD GmbH behält sich Preisänderungen sowie Änderungen aus organisatorischen Gründen (z.B. Wechsel der Übungsleitung) ausdrücklich vor.

4. Widerrufsrecht Kurse

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen […] zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

5. Nichtteilnahme, Kündigung, Rücktritt

Sofern seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der vereinbarten Kurslaufzeit nicht alle Kurseinheiten in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen. Eine Übertragung auf andere Kurse ist nicht möglich. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall einer kurzfristigen Erkrankung der Teilnehmer/innen. Bei Vorliegen einer längeren Erkrankung und einer daraus resultierenden Nichtteilnahme an mehr als 50 Prozent der gebuchten Kurseinheiten, haben die Teilnehmer/innen das Recht, den Kurs einseitig zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes, aus dem hervorgeht, dass der gebuchte Kurs aus medizinischer Sicht nicht weiter besucht werden darf. Die Kündigungen hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Die Kursgebühren werden anteilig erstattet. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Erstattung ist das Eingangsdatum der Kündigung und Attest. Eine rückwirkende Erstattung ist ausgeschlossen. Bei einem Rücktritt durch Teilnehmer/innen wird eine Stornogebühr erhoben. Diese beträgt bei einer Stornierung bis 10 Tage vor Kursbeginn 25 Prozent der jeweiligen Kursgebühr und ab dem 10. Tag vor Kursbeginn 50 Prozent der jeweiligen Kursgebühr. Ab fünf Tage vor Kursbeginn ist eine Rückerstattung der Kursgebühr ausgeschlossen. Den Teilnehmer/innen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Pauschale ist. Ein Rücktritt durch die Teilnehmer/innen hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Die BAD GmbH kann von den angebotenen Leistungen (Kursen) jederzeit zurücktreten,

a) wenn die jeweils festgelegte Mindestteilnehmerzahl für den jeweiligen Kurs nicht erreicht wird,

b) wenn die/der Kursleiter/in aufgrund Krankheit für die gesamte Kursdauer ausfällt, oder

c) bei anderen, nicht von der BAD GmbH zu vertretenden Gründen.

In den Fällen a) – c) wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig erstattet.

5.1. Transponderarmband

Jede(r) Kursteilnehmer/in erhält bei Zahlung der Kursgebühr, spätestens jedoch zum Beginn des Kurses ein Transponderarmband (Coin). Nur mit diesem Medium ist der Zugang zur GraftTherme und somit zu den Kursen möglich. Das Eintrittsmedium ist zu den Trainingseinheiten mitzubringen. Es ist personenbezogen und nicht übertragbar. Für das Eintrittsmedium wird ein Pfand von 7.50 Euro erhoben, das bei Rückgabe am Kursende erstattet wird. Bei Verlust wir das Pfand vollständig einbehalten. Den Teilnehmern/innen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Pauschale ist. Nach Ablauf des Kurses ist das Transponderarmband zurückzugeben.

5.2. Begleitarmband

Zu jedem Kleinkind-Seepferdchen – und Fortgeschrittenen-Kurs bekommt ein Elternteil (Begleitperson) ein zusätzliches Band, welches zur Nutzung des Sportbereiches für 90 Minuten berechtigt. Zum Ende des Kurses werden die Begleitbänder zurückgegeben.

Für das Begleitband ist ein Pfand in Höhe von 7.50 EUR erhoben, welches bei Rückgabe am Kursende erstattet wird. Bei Verlust wird das Pfand vollständig einbehalten. Den Teilnehmern/innen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Pauschale ist.

6. Haftung

Die BAD GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Verluste an mitgebrachten Sachen der Teilnehmer/innen. Dies gilt auch für die in den Umkleidebereichen verschlossenen Gegenstände, Kleidungsstücke usw. Die BAD GmbH haftet auch nicht für von den Teilnehmer/innen selbst oder von Dritten verschuldete Unfälle und mutwillige Zerstörungen. Jede(r) Teilnehmer/in hat sich von der gesundheitlichen Risikofreiheit des von ihr/ihm gebuchten Kurses selbst zu überzeugen und im Zweifel ein ärztliches Einverständnis einzuholen. Die BAD GmbH ist bei begründeten Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers für den gebuchten Kurs jederzeit berechtigt, einen entsprechenden ärztlichen Nachweis anzufordern bzw. die/den Teilnehmer/in von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die BAD GmbH übernimmt keine Haftung für eventuelle gesundheitliche Risiken der von ihr angebotenen Kurse.

7. Haus- und Badeordnung

Die Teilnehmer/innen verpflichten sich ausdrücklich, die Haus- und Badeordnung der GraftTherme sowie die vorliegenden Vertragsbestimmungen der BAD GmbH für Kurse zu beachten. Kommt es dennoch zu nachhaltigen Störungen oder Fehlverhalten, ist die/der Kursleiter/in berechtigt, die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen und das bestehende Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Gleiches gilt bei diskriminierendem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern während des Kursbesuchs. Eine Erstattung der Kursgebühr findet in diesen Fällen nicht statt.

8. Extras

Zu jeder Kurseinheit können vor oder nach dem Kursangebot im Rahmen der Öffnungszeiten die Angebote im Sportbereich der GraftTherme frei genutzt werden. Sollte die Gesamtaufenthaltsdauer in den Bereichen der GraftTherme 90 Minuten überschreiten, wird eine Nachzahlung fällig. Jede(r) Kursteilnehmer/in hat die Möglichkeit, nach einer entsprechenden Entgeltanpassung bzw. entsprechender Aufwertung individuell den Saunabereich am Tag jeder Kurseinheit zu nutzen. Sofern die Sauna nach Schließung des Freizeitbades verlassen wird, ist ein Schrankwechsel notwendig. Ein Erwerb der Zutrittsberechtigungen in die jeweiligen Bereiche ist an den Übergangsdrehkreuzen und am Kassencounter jederzeit möglich. Eine eventuelle kostenpflichtige weitere Nutzung wird an den Übergangsdrehkreuzen angezeigt und muss vom Kunden ausdrücklich bestätigt werden. Eine versehentliche Betätigung des Drehkreuzes ist dem Aufsichtspersonal innerhalb von 10 Minuten anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, ist eine Rückerstattung der Entgeltanpassung für diesen Bereich ausgeschlossen.

9. Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss eines Kurses kann auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung über die tatsächlich besuchten Termine ausgestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kursteilnehmer/innen sich selbst um eine eventuelle Erstattung der Kursgebühr durch ihre Krankenkasse kümmern müssen. Die BAD GmbH übernimmt keinerlei Garantie dafür, dass eine solche Übernahme tatsächlich erfolgt. Vertragspartner/in der BAD GmbH für die von ihr angebotenen Kurse ist in jedem Fall die/der Teilnehmer/in selbst.

10. Datenschutz

Die Kursteilnehmer/innen erklären sich bis auf Widerruf mit der Speicherung und Nutzung der von ihnen gegenüber der BAD GmbH angegebenen Daten zur schriftlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme oder zur Benachrichtigung per E-Mail im Rahmen der Kursabwicklung der weiteren Beratung (auch über andere Angebote der BAD GmbH) einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

Hinsichtlich der Verwendung/Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verweisen wir gemäß unserer aus den Artikeln 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bestehenden gesetzlichen Verpflichtung, auf die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage www.grafttherme.de und auf die geltende Haus- und Badeordnung.

Delmenhorst, den 02.03.2020
BAD Bäderbetriebsgesellschaft mbH