Erlebnisbereich
Große Abenteuer für die Kleinsten! Kinder unter 1 m Körpergröße nutzen unseren Erlebnisbereich kostenfrei.
Alle Gäste des Erlebnisbereichs nutzen den Sportbereich zu den jeweiligen Öffnungszeiten kostenfrei mit.
Nähere Infos inkl. Preise zu unserem Kursangebot findet Ihr hier.
Zum Ausleihen
| Ausleihe | |
|---|---|
| Bademantel | |
| Leihgebühr | 6,00€ |
| Pfand | 30,00€ |
| Handtuch | |
| Leihgebühr | 3,00€ |
| Pfand | 10,00€ |
Wir verleihen unsere Bademäntel und Handtücher an der Kasse oder am Infocounter.
Schwimmflügel könnt Ihr im Bistro Horizont, an der Kasse und am Infocounter käuflich erwerben.
Hinweise für Euren Besuch
Parken
All unseren Gästen steht ein kostenloser Parkplatz zur Verfügung.
Saubere Sache
Bitte genießt nur im Innen- und Außenbereich der Gastronomie unser umfangreiches Angebot. Danke, dass Ihr aus hygienischen Gründen auf das Mitbringen von eigener Verpflegung verzichtet.
Ermäßigungen
Schüler, Studenten und Behinderte (ab 70 %). Nur mit gültigem Ausweis. Gilt ausschließlich für den Erlebnisbereich. Ermäßigte Tarife sind nicht weiter rabattierbar. Ermäßigungsberechtigte zahlen den Kinderpreis.
Fußnoten
1Bei Zeitüberschreitung 1,- EUR Aufschlag pro angefangener Stunde
2Bei der Nutzung von Mehrfachkarten wird von Fr – So oder an Feiertagen ein Zuschlag von 2,- EUR beim 3-Stunden-Tarif und den Tageskarten automatisch auf den Eintrittscoin aufgebucht
3Bei Zeitüberschreitung Tageskartentarif
4Bei Zeitüberschreitung nächsthöherer Tarif
5Nicht gültig an Feiertagen
6Nicht gültig in den niedersächsischen Schulferien
FMax. 5 Personen, davon mind. 1 Erwachsener, max. 2 Erwachsene und mind. 1 Kind. Familie bedeutet Eltern/Großeltern und Kinder derselben Familie.
Schadenersatz
Der zusätzliche pauschale Schadenersatz beträgt zurzeit für Erwachsene 30,- EUR und für Kinder und Jugendliche 6,- EUR. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.
Verlust des Wertfachschlüssels
Bei einem Verlust des Wertfachschlüssels hat der Badegast die für die Instandsetzung nach Notöffnung entstehenden tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Die Kosten für Material und Arbeitsaufwand betragen zurzeit pauschal 50,- EUR. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.
Verlust des Eintrittscoins bzw. der Transponderkarte
Die beim Erwerb des Eintrittscoins bzw. der Transponderkarte ausgegebene Kassenquittung ist zwingend bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Beim Verlust des Coins bzw. der Transponderkarte ist der auf diesen Coin bzw. diese Transponderkarte bis zur Meldung des Verlustes tatsächlich gebuchte Betrag zuzüglich einer Wiederbeschaffungspauschale für die Transponderkarte in Höhe von zurzeit 6,- EUR und für den Coin inklusive Armband in Höhe von zurzeit 10,- EUR zu zahlen. Wenn einem Badegast kein Coin bzw. keine Transponderkarte zugeordnet werden kann, sind die Wiederbeschaffungspauschale für das jeweilige Speichermedium und eine zusätzliche Pauschale, die sich am durchschnittlichen entgangenen Gewinn orientiert, als Schadenersatz zu zahlen.